Wie ein Gericht in Berlin nun entschieden hat, handelt es sich bei einer Tantra-Massage um eine sexuelle Dienstleistung. Dafür vorgesehene Studios fallen demnach unter das Prostitutionsgewerbe und benötigen eine behördliche Betriebserlaubnis.
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Tantra-Studio klagt gegen Pflicht zur behördlichen Betriebserlaubnis
Die Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts, dass Tantra-Massagen zu Prostitution zählen, folgte auf die Eilklage einer Studio-Betreiberin im Ortsteil Charlottenburg gegen die Pflicht zu einer Genehmigung nach dem Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG). Dort heißt es: „Wer ein Prostitutionsgewerbe betreiben will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.”
Laut der Klägerin handle es sich bei ihren Angeboten um eine „alternativmedizinische Behandlung”, die mit gynäkologischen Untersuchungen vergleichbar sei. Geschlechtsverkehr gebe es nicht. Zudem hob sie die Ausstattung ihres Studios hervor, die der in einem „Wellness- und Spa-Bereich eines Hotels” ähnel.
Gericht widerspricht: Sexuelle Handlungen seien Teil der Massage
Das Gericht teilte die Auffassung der Antragstellerin nicht. So heißt es in der Begründung, dass sexuelle Handlungen sehr wohl zu einer Tantra-Massage dazugehören und somit im Angebot des Studios inbegriffen seien.
Aufgrund dessen falle es auch unter die Bestimmungen, die das ProstSchG festlegt, da dieses zwecks Recht auf Selbstbestimmung von Personen in diesem Tätigkeitsfeld alle Formen bezahlter sexueller Kontakte erfasst. Und da die Kunden des Tantra-Studios Geld – bis zu 200 Euro kostet dort eine zweistündige Massage – für die entsprechenden Dienstleistungen bezahlen, sei laut der Richter die entscheidende Voraussetzung, Sex gegen Entgelt, erfüllt. Deshalb sei Tantra mit Prostitution gleichzusetzen.
Endgültig ist der Beschluss (VG 4 L 460/22) jedoch noch nicht. Die Studio-Betreiberin hat die Möglichkeit, beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Beschwerde einzureichen.
Tantra-Branche wegen unseriöser Anbieter in der Kritik
Als Tantra werden verschiedene Strömungen der indischen Philosophie und Religion bezeichnet, die als esoterische Form des Buddhismus und Hinduismus entstanden sind. Die Ursprünge reichen bis ins zweite Jahrhundert zurück.
Tantra-Massagen dienen dem ursprünglichen Verständnis nach nicht einer Lustbefriedigung durch sexuellen Kontakt, sondern vielmehr einer sinnlich-erotischen Meditation zur Steigerung des eigenen Körpergefühls. Wird ein solches Erlebnis gemeinsam mit dem Partner erlebt, soll zudem die Verbindung zueinander intensiviert werden.
Dennoch wird dieses eigentliche Prinzip von einigen schwarzen Schafen, die sexuelle Dienstleistungen als Tantra-Massagen verkaufen, immer wieder ausgenutzt. Der 2004 gegründete Tantramassage-Verband für Deutschland, Österreich und die Schweiz nimmt deshalb entsprechend strenger Prüfkriterien auch nur seriöse Tantra-Institute oder Masseure als Mitglieder auf.