Eine Neufassung des Gesetzes zu Zwangsprostitution, die härtere Strafen für Freier beinhaltet, hat im vergangenen Jahr die Arbeitsbedingungen für Prostituierte weiter erschwert. Mit der Kampagne „Weg mit der Freierbestrafung” unterstützt der Bundesverband Sexuelle Dienstleistungen (BSD) nun die Verfassungsbeschwerde, die zwei Freier gegen das Zwangsprostitutionsgesetz eingereicht haben.
BSD sammelt Unterschriften gegen Zwangsprostitutionsgesetz
Besagte Kampagne wurde am 2. Juni zum internationalen Hurentag, der seit über 30 Jahren in Deutschland am selben Tag stattfindet, vorgestellt. Sie umfasst insbesondere eine Unterschriftenaktion für die Abschaffung der Gesetzesneufassung mit dem Schwerpunkt der Freierbestrafung.
Kurze Erklärung: Mit Freierbestrafung ist gemeint, dass Kunden, die die sexuellen Dienstleistungen einer Zwangsprostituierten in Anspruch nehmen, mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft werden. So regelt es der neue Gesetzestext.
In der BSD-Kampagne werden mehrere Aspekte benannt, aufgrund derer das Zwangsprostitutionsgesetz statt zu mehr Rechten für Prostituierte nur zu noch mehr Repressionen führen würde.
Kritik am Wortlaut von neuem Gesetz – nicht mit Grundgesetz vereinbar
Konkret heißt es in der Kampagne, dass durch das neu formulierte Gesetz Freier, also diejenigen, die bei einer Prostituierten Sex kaufen, unter Generalverdacht gestellt werden würden, eine Straftat zu begehen. Es finde daher eine ungerechtfertigte Kriminalisierung dieser Personengruppe statt.
Zudem prangert der Kampagnen-Text eine bestimmte Formulierung des Zwangsprostitutionsgesetzes an. In diesem ist nämlich davon die Rede, dass, wenn der Täter bei der sexuellen Handlung die wirtschaftliche Zwangslage des Opfers „leichtfertig” verkenne, eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe zu verhängen sei.
Der Begriff der „Leichtfertigkeit” sei laut BSD-Kampagne jedoch mit Art. 103 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht vereinbar. Dieser besagt, dass eine Tat nur dann bestraft werden kann, wenn bereits vor Begehung einer Tat die Strafbarkeit vom Gesetz her klar geregelt wurde.
Erster Schritt Richtung Prostitutionsverbot
Sexarbeiter, Hurenverbände und Unterstützer haben alle gleichermaßen eine große Befürchtung, wozu die Gesetzesänderung langfristig führen könnte: einem kompletten Prostitutionsverbot. In der „Weg mit der Freierbestrafung!”-Kampagne wird von einem „Sexkaufverbot durch die Hintertür” gesprochen.
Es werden Argumente angeführte, warum eine Verbotspolitik eher das genaue Gegenteil von dem bewirken könne, was man sich eigentlich davon erhofft. Statt einem Rückgang von Menschenhandel und Zwangsprositution werde dieser lediglich in den Untergrund bzw. die Illegalität verdrängt.
Um dieses Argument zu untermauern, wird die Zunahme von Gewalt an Sexarbeitern während der Corona-Pandemie angeführt, wo Prostitution bundesweit sehr lange verboten war und die meisten Bordelle geschlossen hatten.
Deshalb solle stattdessen besser abgewartet werden, ob sich das 2017 eingeführte Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) als wirkungsvoll herausstellt. Dieses beinhaltet u.a. eine Meldepflicht für Sexarbeiter sowie eine verpflichtende Gesundheitsberatung.
Zwar wurde auch dieses Gesetz in der Vergangenheit von Seiten der Hurenverbände scharf kritisiert, doch wie es nun in der Kampagne heißt, seien seit Einführung die Fallzahlen von Menschenhandel rückläufig. Außerdem habe es mit den Kunden sexueller Dienstleistungen genau genommen nichts zu tun.