Gericht entscheidet: Tantra-Massagen sind Prostitution – vorerst

Noch letztes Jahr galten Tantra-Massagen laut dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen nicht als Prostitution, nun entscheidet das Verwaltungsgericht Düsseldorf das Gegenteil: Für Tantra-Masseure gelten dieselben Auflagen wie für Sexarbeiter.

Ob Tantra und Prostitution jedoch immer gleich zu setzen sind, mag auch das Gericht in Düsseldorf nicht entscheiden und verweist ausdrücklich auf eine höhere Entscheidungsstelle.

Tantra wird aktuell als Prostitution angesehen

Gestern noch Masseur – und heute schon Sexarbeiter. So erging es einem Tantra-Masseur, dem der Kreis Mettmann einen Strich durch die Rechnung machte: Er solle sich für sein Gewerbe als Prostituierter anmelden, mit allen entsprechenden Auflagen.

Doch der Masseur sah seine Dienstleistung im anderen Licht und zog vor das Verwaltungsgericht Düsseldorf: Tantra sei keine Prostitution, sondern eine Wellness-Dienstleistung – so sein Standpunkt.

2020 galt Tantra noch als Massage

Genauso entschied bereits 2020 das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen im Eilverfahren, als die Stadt Essen einen anderen Tantra-Massage-Salon schließen wollte. Aufgrund der Pandemie war die Sexarbeit untersagt. Massage und Wellness jedoch nicht.

Letzten Endes durfte der Tantra-Salon seine Pforten auch während der Pandemie öffnen. Der Grund: Die Stadt Essen konnte nicht darlegen, warum bei der Tantra-Massage das Ansteckungsrisiko höher sei als bei anderen Wellness-Massagen.

Der fließende Übergang zwischen Tantra Massage und Prostitution

Doch beim aktuellen Fall geht es nicht um Corona, sondern eher um Geschlechtskrankheiten. Denn die Einstufung der Tantra-Massage als Prostitution wurde im November 2021 vom Verwaltungsgericht Düsseldorf mit dem Zweck des Prostitutionsgesetzes begründet: Der Schutz der Gesundheit der Gewerbetreibenden und der Kunden.

Mann gibt Frau eine Tantra-Massage
Beim Tantra könnte der Masseur in Kontakt mit Geschlechtskrankheiten gelangen, daher soll er laut Gericht die Vorschriften der Prostitution erfüllen (Foto: Volodymyr Tverdokhlib – Shutterstock.com)

Beim Tantra könne der Masseur demnach in Kontakt mit Geschlechtskrankheiten gelangen und muss dementsprechend die Vorschriften der Prostitution erfüllen. Der Richter räumt das Feld von hinten auf: Weil die Auflagen der Prostitution hier gelten müssten, sei Tantra eben als Prostitution zu bewerten.

Das passiert bei der Tantra-Massage

In der Tat nimmt Tantra eine Sonderstellung ein. Bei der aus Asien stammenden ganzheitlichen und sinnlichen Massagepraxis werden nämlich nicht nur die üblichen Muskeln und Körperregionen durchgeknetet, sondern auch die Geschlechtsorgane mit einbezogen.

Tantra ist jedoch nicht wirklich mit anderen Formen der Sexarbeit zu vergleichen, denn die Betonung liegt auf der Sinnlichkeit und Spiritualität. So hat auch das Verwaltungsgericht 2020 argumentiert: Die Abläufe bei der Tantra-Massage seien nicht vergleichbar mit herkömmlicher Prostitution.

Endgültige Entscheidung noch offen

Der Komplexität der Situation ist sich auch das Verwaltungsgericht Düsseldorf durchaus bewusst. Gerade die weitläufige Bedeutung der „sexuellen Handlung“ bleibt im Urteil ungeklärt. Schließlich handele es sich hier nicht nur um einen Einzelfall, sondern um eine Grundsatz-Entscheidung.

Ein anderes Gericht solle die Problematik lösen. Im Urteil aus Düsseldorf wird ausdrücklich die Möglichkeit der Berufung beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster zugelassen.

Bis dahin gilt Tantra-Massage als sexuelle Dienstleistung im Sinne des Prostitutionsschutzgesetzes.