CDU und CSU wollen die Regelungen zu Prostitution in Deutschland weiter verschärfen. Im Zuge dessen soll unter anderem das Mindestalter für Prostituierte von 18 auf 21 Jahre erhöht werden. Das geht aus einem am Mittwoch vorgelegten Positionspapier hervor.
Neue Regeln sollen Prostituierte besser schützen
Keine Prostitution mehr unter 21!
Die Unionsfraktion im Bundestag legte am Mittwoch ein Positionspapier vor, dass die Erhöhung des Mindestalters für Prostituierte von 18 auf 21 Jahre vorsieht. Freier, die sexuelle Dienstleistungen von Frauen oder Männern unter 21 in Anspruch nehmen, sollen strafrechtliche Konsequenzen erfahren. Eine Strafbarkeit sei außerdem bei entsprechenden Kontakten zu „offensichtlich schwangeren Frauen“ gegeben.
Mit der Einführung des Prostitutionsschutzgesetzes im Jahr 2016 fand eine deutliche Verschärfung der Regeln für Prostituierte statt. Da jedoch das Rotlichtgewerbe vereinzelt weiterhin mit illegaler Prostitution zu kämpfen hat, wollen CDU und CSU nun noch umfassender kontrollieren und regulieren. Dies gilt insbesondere für den Straßenstrich – „aufgrund der dort oft herrschenden menschenunwürdigen Bedingungen“, wie es in dem Papier der Unionsfraktion heißt.
„Wir wollen illegale Prostitution zurückdrängen und die Anmeldepflicht stärken. Freier sollen sich daher zukünftig die Anmeldung der Prostituierten nachweisen lassen“. Vor allem wolle man die Kommunen stärker in die Pflicht nehmen. Sie sollen von ihrer Möglichkeit, Sperrbezirke auszuweisen, häufiger Gebrauch machen. Allerdings lehne man die sogenannten Verrichtungsboxen, wie es sie in Berlin teilweise gebe, als menschenunwürdig ab.
Wer gegen die Vorgaben verstößt, soll nach den Plänen der Unionsfraktion mit einem Bußgeld bestraft werden.
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Verbot von Wucherpreisen für die Vermietung von Räumlichkeiten
Ein wesentlicher Grund für den neuerlichen Vorstoß von CDU/CSU zur Verschärfung der Regeln im Prostitutionsgewerbe ist die verstärkte Prostitutionsvermittlung übers Internet. Da dies Zwangsprostitution und ähnlichen Praktiken Tür und Tor öffnet, möchte man den Bereich des Menschenhandels intensiver begutachten. Dafür werde mehr Personal benötigt.
Darüber hinaus fordert die Union, dass ein Verbot für Betreiber von Prostitutionsstätten verhängt wird, was die Vermittlung von Räumlichkeiten an Prostituierte zu Wucherpreisen untersagt. Ebenso solle genauer kontrolliert werden, ob Prostituierte zu jeder Zeit Zugriff auf ihren Pass haben. Sollte dies nicht der Fall sein, sei das ein Indiz für Zwangsprostitution und Menschenhandel.
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Grundsätzlich soll Prostitution weiterhin erlaubt sein
Prostitution gilt in Deutschland seit 2002 nicht mehr als sittenwidrig. Heißt: Die Ausübung von Sexarbeit als Berufstätigkeit stellt seither keine strafbare Handlung mehr da. Diesen Grundsatz möchte die Union trotz verschärfter Regelungen nicht ändern. „Erwachsene Frauen und Männer, die sich für die Arbeit in der Prostitution frei entscheiden und sich dabei an die geltenden Vorschriften halten, sollen sie auch weiterhin ausüben können“, heißt es in dem Positionspapier.
Auf der anderen Seite will man aber auch den Kurs von SPD und CDU in der vergangenen Legislaturperiode fortsetzen und die gesetzlichen Regelungen für Prostitution deutlich verschärfen. Denn man hat in dieser Zeit den strafrechtlichen Schutz vor Zwangsprostitution und Menschenhandel verbessert und möchte daran anknüpfend noch weitere Verbesserungen durchsetzen.
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